EU-Fonds und -Programme

Die Förderpolitik der Europäischen Union ist im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union verankert und ist Teil der Maßnahmen zum wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt. Die Europäische Union unterstützt die Maßnahmen der Mitgliedstaaten durch die Politik, die sie mit Hilfe der Strukturfonds (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Europäischer Sozialfonds (ESF) und Kohäsionsfonds), der Europäischen Investitionsbank und der sonstigen vorhandenen Finanzierungsinstrumente führt.
Die Strukturfonds – EFRE, ESF und Kohäsionsfonds -, der Europäische Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und der Europäische Meeres- und Fischereifonds (EMFF) werden unter dem Begriff “Europäische Struktur- und Investitionsfonds” (ESI-Fonds) in der Förderperiode 2014-2020 zusammengefasst.

Ziel der Strukturfonds ist es, den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in Europa zu festigen und im Rahmen der Kohäsionspolitik der Europäischen Union zur Stärkung von Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung beizutragen.
Die Fonds arbeiten nach dem Prinzip der geteilten Mittelverantwortung: Die EU-Mittel werden den Mitgliedstaaten oder Regionen, in Deutschland den Ländern, zur Verantwortung übertragen. Diese tragen zur Finanzierung der geförderten Projekte durch öffentliche und private Mittel bei. Die Mittel aus den “Europäische Struktur- und Investitionsfonds” (ESI-Fonds) werden zusätzlich zu den Mitteln der Mitgliedstaaten eingesetzt und dürfen diese nicht ersetzen (Additionalitätsprinzip). Ein weiterer wichtiger Grundsatz der EU-Förderpolitik ist der Grundsatz der Partnerschaft zwischen der EU-Kommission, den Mitgliedstaaten auf den verschiedenen Verwaltungsebenen und den Wirtschafts-, Wissenschafts-, Sozial- und Umweltpartnerinnen und -partnern.

Weitere Informationen finden Sie unter

Europäische Struktur- und Investitionsfonds (Seite der Europäischen Kommission)

Europäische Kohäsions- und Strukturpolitik (Seite des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie)

Wichtige EU-Fonds und -Programme in Baden-Württemberg

Europäischer Fonds für regionale Entwicklung

Das Ziel des EFRE ist die Stärkung der wirtschaftlichen und sozialen Kohäsion in der Europäischen Union durch Abbau der Ungleichheiten zwischen den einzelnen Regionen. Der EFRE finanziert:

  • Investitionen von Unternehmen (besonders kleiner und mittlerer Unternehmen) zur Schaffung von dauerhafter Beschäftigung;
  • Infrastrukturen, insbesondere im Zusammenhang mit Forschung und Innovation, Umwelt und Nachhaltigkeit

Die Europäische Territoriale Zusammenarbeit (ETZ) wird ebenfalls über den EFRE gefördert. Diese umfasst:

  • die grenzübergreifende Zusammenarbeit (von Regionen aus mindestens zwei Mitgliedstaaten im Grenzgebiet),
  • die transnationale Zusammenarbeit (von Mitgliedstaaten in großen Räumen,
  • und die interregionale (EU-weite) Zusammenarbeit

Weitere Informationen finden Sie unter Europäischer Fonds für regionale Entwicklung

Europäischer Sozialfonds

Der Europäische Sozialfonds bildet das zentrale arbeitsmarktpolitische Förderinstrument der Europäischen Union. Er umfasst dabei folgende Bereiche:

  • Steigerung der Anpassungsfähigkeit der Arbeitnehmer/-innen und Unternehmen an den wirtschaftlichen Wandel,
  • Verbesserung des Zugangs Erwerbssuchender und nicht erwerbstätiger Personen zum Arbeitsmarkt,
  • Verbesserung der Eingliederung sozial benachteiligter Personen in den Arbeitsmarkt und Bekämpfung aller Formen der Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt.

 Weitere Informationen finden Sie unter

Europäischer Sozialfonds (Seite der Europäischen Kommission)

Europäischer Sozialfonds (Seite des Land Baden-Württemberg)

Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums

Der Europäische Landwirtschaftsfonds für die regionale Entwicklung des ländlichen Raums trägt zur Strategie „Europa 2020“ bei, indem er die nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums in der gesamten Europäischen Union in Ergänzung zu den anderen Instrumenten der Gemeinsamen Agrarpolitik, der Kohäsionspolitik und der Gemeinsamen Fischereipolitik fördert. Er trägt zu einem räumlich und ökologisch ausgewogenen, klimafreundlichen und -resistenten sowie innovativen Agrarsektor in der Union bei.

Weitere Informationen finden Sie unter

Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums

Europäischer Meeres- und Fischereifonds

Der Europäische Meeres- und Fischereifonds ist ein neuer Fonds für die Meeres- und Fischereipolitik der EU für den Zeitraum 2014-2020. Im Zuge der ehrgeizigen Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik wird der Fonds die Fischer beim Übergang zur nachhaltigen Fischerei und die Küstengemeinden bei der Diversifizierung ihrer Wirtschaft unterstützen. Er soll Projekte finanzieren, die neue Arbeitsplätze schaffen und die Lebensqualität an den europäischen Küsten verbessern. Zur Erleichterung der Finanzierung werden außerdem bürokratische Hürden abgebaut.

Weitere Informationen finden Sie unter

Europäischer Meeres- und Fischereifonds

Horizont 2020

“Horizont 2020″ das neue Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, das ab 2014 alle forschungs- und Innovationsrelevanten Förderprogramme der Europäischen Union zusammenführen wird.
Mit einem vorgeschlagenen Budget von 80 Milliarden Euro für sieben Jahre soll “Horizont 2020″ die europäische Forschung und Innovation aus drei Blickwinkeln fördern:

  • Exzellente Wissenschaftsbasis für Spitzenforschung mit rein wissenschaftlich motivierter Themenwahl,
  • Industrielle Führerschaft für die Bedürfnisse der Wirtschaft zur Steigerung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit und
  • Gesellschaftliche Herausforderungen, die von der Politik zum Wohl der Menschheit identifiziert werden.

Außerdem werden die Förderinstrumente und Rahmenbedingungen an die neuen Bedürfnisse angepasst. Als Ziel soll “Horizont 2020″ aussichtsreiche Forschungsergebnisse über die wissenschaftliche Publikation hinaus bis zur Umsetzung in marktfähige Produkte oder Dienstleistungen fördern.

Weitere Informationen finden Sie unter

Horizont 2020

EU-Donauraumstrategie

Die Donauraumstrategie der Europäischen Union zielt auf eine engere Zusammenarbeit der Staaten entlang der Donau ab. Sie legt vorrangige Maßnahmen fest, um die Akteure in ausgewählten Themenfeldern zu stärken.

Schwerpunkt sind dabei die vier folgenden Themenfelder (Pfeiler):

  • Pfeiler 1: Anbindung des Donauraums
  • Pfeiler 2: Umweltschutz im Donauraum
  • Pfeiler 3: Aufbau von Wohlstand im Donauraum
  • Pfeiler 4: Stärkung des Donauraums

Weitere Informationen finden Sie unter

EU-Donauraumstrategie

Weitere Informationen

Kontakt

Verwaltungsbehörde EFRE

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Referat 43
Kernerplatz 10
70182 Stuttgart
E-Mail: poststelle(at)mlr.bwl.de