Minister Peter Hauk MdL: „Baden-Württemberg nutzt die Brexit-Anpassungsreserve zielgerichtet, um unsere KMUs mit ihrem Know-How und Innovationspotenzial im britischen Markt zu stärken“

Baden-Württemberg nutzt 4,8 Millionen Euro von Europäischer Union zur Anpassung an den Brexit / klimafreundlicher und innovativer Holzbau rückt in den Fokus der neuen Partnerschaft mit dem Vereinigten Königreich

„Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union hat ganz Europa vor große Herausforderungen gestellt und war auch in Baden-Württemberg deutlich zu spüren. Den Übergang zu einer neuen Partnerschaft mit dem Vereinigten Königreich zu gestalten, war mühsam aber gleichzeitig auch lohnenswert. Daher ist es wichtig und sinnvoll, dass die Mitgliedstaaten bei der Anpassung an die Folgen des Austritts des Vereinigten Königreichs unterstützt wurden. Wir in Baden-Württemberg nutzen einen Großteil der von der EU zur Verfügung gestellten Gelder für ein Maßnahmenpaket, das im Bereich des innovativen Holzbaus Entwicklungsimpulse setzt. Teil dieses Pakets sind elf Modellvorhaben, die jeweils unterschiedliche Bauaufgaben des innovativen, klimafreundlichen Holzhybridbaus in den Fokus stellen. Die Modellprojekte im Einzelnen leisten einen wertvollen Beitrag zu einer innovativen und ressourcenschonenden Verwendung des nachhaltigen Baustoffs Holz. Zusätzlich befördern sie Forschungs- und Entwicklungsprojekte, ermöglichen den Innovations- sowie Technologietransfer und unterstützen die Wissensvermittlung sowie Beratung“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Montag (26. August).

Baden-Württemberg erhielt insgesamt 4,8 Millionen Euro aus der Reserve für die Anpassung an den Brexit, die 2021 eingerichtet wurde. Das Land unterstützte damit beispielsweise eine Kontaktstelle für Unternehmen. In der Übergangsphase des Brexit standen die Unternehmen sowie die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor zahlreichen Fragen und Herausforderungen. Der entstandene Informations-, Beratungs- und Schulungsbedarf war immens. Die Kontaktstelle hat diesen Übergang bestmöglich begleitet. Im Anschluss an die akute Hilfeleistung wurde eine auf langfristige Zusammenarbeit ausgerichtete Partnerschaftsinitiative ins Leben gerufen, die ebenfalls mit Mitteln der Reserve unterstützt wurde. Mit Mitteln der Reserve wurden darüber hinaus auch weitere Maßnahmen unterstützt. Bekannt wurde insbesondere die Kooperation zur Aufrechterhaltung von Hochschulpartnerschaften mit dem Vereinigten Königreich.

„Mit Hilfe der Brexit-Anpassungsreserve treten die kleinen und mittleren Unternehmen (KMUs) der Branche, Planungsbüros und das gesamte Cluster Forst & Holz gestärkt auf den britischen Markt. Die elf unterschiedlichen Beispiele von Good Practice, die im Rahmen der Maßnahme entstanden sind, unterstreichen das baden-württembergische Know-How und Innovationspotenzial. Diese Demonstrationsvorhaben, die Partnerschaftsinitiative und die weiteren geförderten Maßnahmen tragen dazu bei, die negativen Effekte des Brexits für die baden-württembergischen Unternehmen abzumildern“, betonte Minister Hauk.

Hintergrundinformationen:
Die Europäische Union hat 2021 die Reserve für die Anpassung an den Brexit eingerichtet, um den nachteiligen wirtschaftlichen, sozialen, territorialen und gegebenenfalls ökologischen Folgen des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Union in den Mitgliedstaaten entgegenzutreten. Die zu diesem Zweck erlassene Verordnung (EU) 2021/1755 zur Einrichtung der Reserve für die Anpassung an den Brexit vom 6. Oktober 2021 ermöglicht die finanzielle Unterstützung eines weiten Spektrums an Maßnahmen.

Die Bundesrepublik Deutschland erhält aus diesen EU-Mitteln insgesamt bis zu 646,6 Millionen Euro, die weitestgehend auf Bundesebene eingesetzt wurden. In geringem Umfang konnten die Länder Mittel einsetzen, die bis zum 31. Dezember 2023 zu verwenden waren.

In Baden-Württemberg erfolgt die Gesamtkoordination und die fördertechnische Umsetzung der Reserve für die Anpassung an den Brexit durch das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Das Wirtschafts- sowie das Wissenschaftsministerium, die L-Bank und die Stabstelle Europäische Finanzkontrolle der Oberfinanzdirektion (OFD) Karlsruhe sind an der Umsetzung beteiligt. Weitere Informationen finden sich unter https://2014-20.efre-bw.de/foerderungen-bar/.

Für den Übergang und den Aufbau einer engen und langfristigen Wirtschaftspartnerschaft über den Brexit hinaus steht das Wirtschaftsministerium den Unternehmen sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei allen Fragen mit Rat und Tat zur Seite. Weitere Informationen dazu finden Sie unter
https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/wirtschaft/wirtschaftsstandort/brexit.